Klient*innen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung mit der Justiz in Berührung gekommen sind, haben oft besondere Bedürfnisse, die in einer Psychotherapie gut erfüllt werden können.
Sollten Sie eine gerichtliche Weisung oder Auflage zu einer psychotherapeutischen Behandlung erhalten haben, bietet Ihnen dies nicht nur die Chance, Vergangenes aufzuarbeiten, sondern auch eine Hilfestellung bei der Rückkehr in das Leben nach einer Inhaftierung.
Sie können ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch in Anspruch nehmen. Sie erhalten psychotherapeutische Unterstützung, die auf die besonderen Bedürfnisse forensischer Klient*innen zugeschnitten ist.